AGB

Liebe Reiseteilnehmer,

bitte lesen Sie sich die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, denn mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Sie gelten für von Siabella …natürlich reisen!, Sibylle Janssen, Kreithwinkel 16, 30966 Hemmingen (im Folgenden: Siabella) veranstaltete Reisen und von Siabella vermittelte Leistungen anderer Anbieter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reisevertrag

1.1 Zu den Reisen von Siabella müssen Sie sich schriftlich – z.B. postalisch oder über elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Kontaktformular – anmelden. Telefonisch angenommene Reservierungen haben nur 48 Stunden Gültigkeit. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Siabella verbindlich den Abschluss des Reisevertrages an. Der Reisevertrag wird verbindlich abgeschlossen, wenn Ihre Anmeldung durch Siabella bestätigt wird. Dies bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Bei oder unverzüglich nach diesem Vertragsschluss (Reisevertrag/ Buchung) erhalten Sie eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Abschrift oder Bestätigung des Vertrages von Ihrer Anmeldung ab, stellt die abweichende Bestätigung ein neues Angebot dar, an das Siabella 10 Tage gebunden ist. Wenn Sie das neue Angebot innerhalb dieser Frist annehmen – z.B. durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung – kommt der Reisevertrag in diesem Fall auf der Basis des neuen Angebotes zustande.

 

2. Zahlung

2.1 Nach Erhalt von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist der Gesamtpreis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, wenn fest- steht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt und nicht mehr wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann.

2.2 Bei kurzfristigen Buchungen (ab dem 21. Tag vor Reisebeginn) wird der Gesamtpreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.

2.3 Rücktritts-, Bearbeitungs-, Umbuchungs-, Mahn- und Versicherungskosten sowie Kosten für individuelle Reisegestaltung sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

2.4 Die vollständige Zahlung des Gesamtpreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Diese erhalten Sie in der Regel eine Woche vor Reiseantritt.

2.5 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, kann Siabella vom Vertrag zurücktreten und als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen (vgl. Ziffer 5).

 

3. Leistungen

3.1 Welche Leistungen im Einzelnen zwischen Ihnen und Siabella vertraglich vereinbart sind, ergibt sich
aus den Angaben bei der vorvertraglichen Unterrichtung über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Abschrift oder Bestätigung des Vertrages.

3.2 Siabella behält sich vor, vor Vertragsschluss jederzeit Änderungen an ihren Leistungsbeschreibungen vorzunehmen. Siabella wird Sie in diesen Fällen über entsprechende Änderungen informieren.

 

4. Individuelle Reisegestaltung & Sondergebühren

4.1 Für die Beratung bei der Zusammenstellung von individuellen Reisepaketen sowie für die Vermittlung von Fremdleistungen erhebt Siabella Gebühren, die im Einzelnen der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen sind.

4.2 Für die Bearbeitung von vom Reisenden gewünschten individuellen, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung einer Gruppenreise abweichenden, Reiseleistungen behält sich Siabella, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten, die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Wird eine solche Bearbeitung nach bereits erfolgtem Vertragsschluss gewünscht, richtet sich die Berechnung der Bearbeitungsgebühr nach der Umbuchungsgebühr gemäß Ziff. 6.

4.3 Für Last-Minute-Buchungen (ab dem 10. Tag vor Reisebeginn) erhebt Siabella eine zusätzliche Sondergebühr für die Bearbeitung in Höhe von € 90,- pro Person.

4.4 Siabella weist auf folgende ggf. anfallende Gebühren hin: Rücktrittsgebühren (vgl. Ziff. 5); Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 6);

 

5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Siabella.

5.2 Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, kann Siabella statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung.

5.3 Der pauschalierte Anspruch auf Entschädigung beträgt demnach pro Person:

  • Bis zum 41. Tag vor Reisebeginn 15%,
  • ab dem 40. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 40%,
  • ab dem 20. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 60%,
  • ab dem 10. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%,
  • ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.

5.4 Treten Sie vom Vertrag unter Berufung darauf zurück, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Siabella keine Entschädigung verlangen. Unvermeidbar und außergewöhnlich in diesem Sinne sind Umstände, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

6. Vertragsübertragung & Umbuchung

6.1 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären,, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Siabella nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Siabella kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie gegenüber Siabella als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Siabella darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und Siabella tatsächlich entstanden sind, worüber Siabella einen Nachweis erteilt.

6.2 Auf Ihren Wunsch hin und soweit es möglich ist nimmt Siabella Abänderungen der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung, Änderung von Anschlussflügen sowie Anschluss- oder Verlängerungsprogrammen bei Gruppenreisen.

6.3. Im Falle von Umbuchungen ist Siabella berechtigt pro Person und pro umgebuchter Einzelleistung eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 80,- bzw. ab 3 Personen von € 50,- zu berechnen. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Notwendige Fax-, Telefon-, Telex- oder
Telegrammkosten können zusätzlich berechnet werden. Bei notwendigen Umbuchungen von Flügen, bedingt durch die jeweilige Fluggesellschaft, fällt die Gebühr der Fluggesellschaft an und Siabella ist berechtigt eine gesonderte Gebühr in Höhe von € 25,- pro Person zu erheben.

 

7. Rücktritt durch Siabella

7.1 Bei Nichterreichen der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann Siabella bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens sieben Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Daneben kann Siabella vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Siabella aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall hat Siabella den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

7.3 Tritt Siabella zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ist Siabella infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat die Rückzahlung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erfolgen.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die Haftung von Siabella beschränkt sich für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden.

8.2 Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist oder nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht, so kann sich auch Siabella Ihnen gegenüber hierauf berufen.

 

9. Abtretungsausschluss

Die Abtretung von Ansprüchen gegen Siabella an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Siabella ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

 

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsbestimmungen

10.1 Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Dies umfasst auch die rechtzeitige Einholung von aktuellen Informationen zu den entsprechenden Bestimmungen, zu Infektions- und Impfschutz sowie anderen Prophylaxemaßnahmen.

10.2 Siabella ist lediglich verpflichtet Angehörige des Mitgliedstaates der EU, in dem sie die Reise anbietet, über Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften und deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.

10.3 Allgemein weist Siabella Reiseteilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Zusammenhang mit dem Reisezielland Italien auf folgendes hin:
• Eine Visumspflicht besteht nicht. Gültige Reisedokumente sollten unbedingt mitgeführt werden, da Sie in Italien grundlegend verpflichtet sind, sich jederzeit mit einem Identitätsdokument, wie (vorläufiger) Reisepass, Notpass, Personalausweis oder Identitätskarte ausweisen zu können. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Ausweisdokumente eine für die Dauer der Reise ausreichende Gültigkeit verfügen
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Zudem empfiehlt sich das Mitführen von gültigen Ausweisdokumenten, da anderenfalls erfahrungsgemäß z.B. die Anmeldung in einem Hotel oder die Beförderung mit einem Flugzeug verweigert werden kann.
• Spezielle Gesundheitsbestimmungen bzw. Anforderungen an nachzuweisende Impfungen oder dergleichen sind nicht bekannt. Im Übrigen werden von den auswärtigen Ämtern die Überprüfung und ggf. Vervollständigung der Standardimpfungen empfohlen sowie bei besonderer Exposition ggf. Impfung gegen Hepatitis A und B. Zudem wird die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, empfohlen.

 

11. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfiehlt Siabella den Abschluss eines umfassenden Paketes von Versicherungen, wie Reiserücktrittskostenversicherung, Reisenotruf- und Reisekrankenversicherung jeweils inklusive der Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.

 

12. Rechtswahl

Auf das rechtliche Verhältnis zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und Siabella findet deutsches Recht Anwendung.

 

13. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie Siabella übermitteln und die von ihr erfasst werden, werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet und genutzt.

 

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages bzw. der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

 

Siabella …natürlich reisen! – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 07/2018